Was Ärztinnen und Ärzte jetzt wissen sollten

Carmen Malli

Product Specialist

16.10.2025

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16.10.2025

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16.10.2025

Implantateregister Deutschland – Was Ärztinnen und Ärzte jetzt wissen sollten

Seit dem 1. Juli 2024 gilt die gesetzliche Pflicht zur Meldung von eingesetzten Brustimplantaten an das Implantateregister Deutschland (IRD).
Was zunächst nach zusätzlicher Bürokratie klingt, hat in der Praxis eine weit größere Bedeutung – für die Patientensicherheit, die medizinische Qualitätssicherung und nicht zuletzt für die rechtliche Absicherung Ihrer Einrichtung.

Warum das Implantateregister eingeführt wurde

Das IRD wurde geschaffen, um die Nachverfolgbarkeit von Implantaten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu gewährleisten.
Ziel ist es, Risiken besser zu erkennen, Komplikationen frühzeitig zu erfassen und Rückrufaktionen effizienter zu gestalten.

Konkret heißt das:

  • Wenn bei einem bestimmten Implantattyp Komplikationen auftreten, können betroffene Patient:innen gezielt informiert werden.

  • Ärzt:innen behalten selbst den Überblick über eingesetzte Implantate und können im Bedarfsfall schnell reagieren.

Das Register stärkt also nicht nur die Patientensicherheit, sondern auch die Qualität und Nachvollziehbarkeit der eigenen Behandlungsergebnisse.

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind alle Einrichtungen und Ärzt:innen, die Brustimplantate einsetzen oder entfernen – unabhängig davon, ob es sich um ästhetische oder rekonstruktive Eingriffe handelt.
Dazu zählen:

  • Fachärzt:innen für Plastische und Ästhetische Chirurgie

  • Gynäkologische Kliniken

  • Praxen und Zentren mit Brustrekonstruktionen nach Tumorerkrankungen

Die Pflicht gilt auch für Privatkliniken und ambulante Einrichtungen.

Was gemeldet werden muss

Jede Implantation, Explantation oder Korrektur muss innerhalb einer festgelegten Frist an das Register übermittelt werden.
Die Meldung umfasst u. a.:

  • Patientenidentifikation (pseudonymisiert)

  • Implantatdaten (z. B. Hersteller, Seriennummer, Produktcode)

  • Operationsdaten (Datum, Indikation, behandelnde Einrichtung)

Die Übermittlung erfolgt digital über das Meldeportal des IRD, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrieben wird.

Der administrative Aufwand – und wie Sie ihn in den Griff bekommen

Viele Ärzt:innen erleben derzeit, dass die neuen Meldeprozesse zeitintensiver sind als erwartet.
Denn die Datenerfassung erfolgt häufig zusätzlich zur regulären Dokumentation – und nicht automatisch aus dem bestehenden Praxisverwaltungssystem.

Daher lohnt es sich,

  • die Meldeprozesse frühzeitig zu standardisieren,

  • klare Zuständigkeiten im Team festzulegen (z. B. wer prüft, wer übermittelt) und

  • ggf. digitale Lösungen zu nutzen, die die Meldung direkt aus der Patientenakte heraus unterstützen.

So vermeiden Sie Fehler, erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig und sparen langfristig Zeit.

Warum sich der Aufwand lohnt

Das Implantateregister ist mehr als nur eine Pflicht. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Versorgung sichtbar zu machen – und ein Beitrag zum Vertrauen Ihrer Patient:innen.

Wer korrekt meldet,

  • sorgt für rechtliche Absicherung,

  • zeigt Transparenz und Professionalität,

  • und leistet einen aktiven Beitrag zur medizinischen Qualitätssicherung in Deutschland.

Langfristig profitieren auch Sie selbst: Die gesammelten Daten können in Zukunft helfen, Materialien, Verfahren und Nachsorge besser zu bewerten – evidenzbasiert und praxisnah.

Fazit

Die Meldung an das Implantateregister ist seit Juli 2024 verpflichtend – aber sie ist zugleich ein Schritt in Richtung mehr Sicherheit, Qualität und Transparenz.
Wer frühzeitig klare Abläufe schafft und auf digitale Unterstützung setzt, reduziert den Aufwand und erhöht die Patientenzufriedenheit.

So wird aus einer gesetzlichen Vorgabe ein sinnvoller Bestandteil eines modernen, verantwortungsbewussten Praxisalltags.

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