Implantateregister Deutschland

Carmen Malli

Product Specialist

23.04.2025

Carmen Malli

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23.04.2025

Carmen Malli

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23.04.2025

Implantateregister Deutschland – Pflicht, Sicherheit und digitale Unterstützung für Ihre Praxis

Seit dem 1. Juli 2024 besteht die gesetzliche Pflicht, alle eingesetzten Brustimplantate an das Implantateregister Deutschland (IRD) zu melden.
Das Register wurde eingeführt, um die Patientensicherheit zu erhöhen und die Nachverfolgbarkeit von Implantaten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicherzustellen.

Warum das Implantateregister wichtig ist

Das Implantateregister ist ein zentraler Bestandteil einer modernen, transparenten Gesundheitsversorgung.
Komplikationen oder Rückrufaktionen können künftig schneller erkannt und betroffene Implantate eindeutig zugeordnet werden.
Patient:innen erhalten damit ein zusätzliches Sicherheitsnetz – und Behandler:innen profitieren von klaren Strukturen und nachvollziehbaren Abläufen.

Was die Meldepflicht bedeutet

Für alle Einrichtungen, die Brustimplantate einsetzen, bedeutet die neue Regelung:

  • Jede Implantation muss innerhalb einer festgelegten Frist an das IRD gemeldet werden.

  • Auch Korrekturen, Explantationen oder Folgeeingriffe sind zu dokumentieren.

  • Die Meldung umfasst sowohl patientenbezogene als auch implantatspezifische Daten.

Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob es sich um ästhetische oder rekonstruktive Eingriffe handelt. Auch privatärztlich tätige Einrichtungen sind betroffen.

Der administrative Aufwand

Viele Einrichtungen stellen aktuell fest, dass die Meldung an das Register mehr Verwaltungsaufwand verursacht als zunächst erwartet.
Daten müssen strukturiert erfasst, geprüft und übermittelt werden – oft in unterschiedlichen Systemen oder mit unterschiedlichen Formularen.
Damit steigt nicht nur der Zeitbedarf, sondern auch das Risiko von Fehlern oder Nachmeldungen.

Digitale Unterstützung als Lösungsansatz

Um diese Prozesse zu vereinfachen, entstehen derzeit technische Lösungen, die die Meldung digital abbilden und automatisieren.
Ziel ist es, den Meldeprozess in den klinischen Alltag zu integrieren – beispielsweise durch digitale Formulare, Schnittstellen zum IRD und automatische Dokumentation in der Patientenakte.

Solche digitalen Module helfen dabei,

  • Meldungen einheitlich und korrekt zu erfassen,

  • Übertragungsfehler zu vermeiden und

  • den Status jeder Meldung nachvollziehbar zu machen.

Damit kann die gesetzliche Vorgabe effizient erfüllt werden, ohne den Praxisbetrieb zu belasten.

Fazit

Die Einführung des Implantateregisters ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Qualität und Sicherheit in der ästhetischen und rekonstruktiven Medizin.
Auch wenn der Aufwand zunächst hoch erscheint, wird das Register langfristig zu mehr Vertrauen, Nachvollziehbarkeit und Patientenschutz führen.
Digitale Lösungen können dabei unterstützen, die neuen Anforderungen unkompliziert und effizient in den Praxisalltag zu integrieren.

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